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Verschärfte Sanktionen treffen Energiesektor nur am Rande

04.08.2014  |  Frank Klumpp (LBBW)
Sanktionen gegen die Energieindustrie

Die EU konnte sich in der laufenden Woche auf härtere Sanktionen gegen Russland durchringen. Offenbar hat der Abschuss der MH17 den Handlungsdruck erhöht, die Drohungen nach schärferen Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen. Neben dem Finanz- und Rüstungssektor ist auch der Energiesektor betroffen. So ist für den Export von Energiefördertechnik nach Russland künftig eine Lizenz nötig.

Sofern es sich um Güter handelt, die für die Tiefseeförderung, die Ölförderung in der Arktis oder Schieferölproduktion handelt, dann ist die Ausfuhr verboten. Die konventionelle Ölförderung ist offenbar nicht betroffen. Auch die Gasindustrie darf weiter mit Fördertechnologie beliefert werden. Außerdem wird der Zugang russischer (Energie-)firmen zu westlichen Kapitalmärkten erschwert.

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Sanktionen gegen die Energieindustrie

Damit sind zunächst die Öl- und Gasexporte in die EU nicht betroffen. Der Spot-Ölpreis hat daher auch nicht auf die nunmehr koordiniertere Vorgehensweise von EU und USA reagiert. Das mittel- bis langfristige Produktionspotenzial kann allerdings angesichts des fehlenden technologischen Know-Hows nicht aufrecht erhalten werden, und unkonventionelle Ölprojekte können nicht mehr in dem ursprünglich geplanten Maß realisiert werden.

Zum Beispiel war ursprünglich geplant, im Arktis-Projekt Prirazlomnoye bis zum Jahr 2020 120.000 Barrel pro Tag zu fördern, was vor dem Hintergrund der aktuellen Sanktionen weniger wahrscheinlich wird. Das lange Ende der Terminkurve hat daher - auch vor dem Hintergrund der übrigen geopolitischen Krisenherde - im bisherigen Jahresverlauf ebenfalls kräftig nach oben korrigiert.

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Wie reagiert Russland?

Präsident Putin hat bereits angedroht, im Gegenzug die Energiepreise anheben zu wollen. Russland ist der wichtigste Energielieferant für die EU, alleine Deutschland bezieht von dort über 30% seines Öl- und Gasverbrauchs. Preiserhöhungen dürften die EU daher empfindlich treffen. Es dürfte für die russische Seite jedoch nicht so einfach sein, diese durchzusetzen. Am hochliquiden Ölmarkt wird der Preis für Ural-Öl sich kaum von der Benchmark Brent abkoppeln können.

Am Gasmarkt haben die Preise zuletzt nicht nur in den USA kräftig nachgegeben, wenn auch nur am kurzen Ende der Terminkurve. Dennoch wird man sich bei der Festlegung von Gaslieferkonditionen nicht von Spot- und Terminpreisen lösen können.

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© Frank Klumpp, CFA
Commodity Research

Quelle: Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart



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