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Sammelklage in Sachen VeraSun Energy Corporation – Meldefrist beachten!

18.12.2009
Ein Anleger bei der VeraSun Energy Corporation (Public, OTC: VSUNQ) reichte im Namen aller, die im Zeitraum von 12.03.2008 bis 16.09.2008 Stammaktionäre der VeraSun Energy Corp. waren, eine Klage beim United States District Court vom südlichen Bezirk New Yorks aufgrund behaupteter Verstöße gegen US-amerikanischem Kapitalanlagerecht durch bestimmte ehemalige Geschäftsführer der VeraSun Energy Corp. ein.

Nach den Ausführungen des Klägers sollen einige ehemalige Geschäftsführer der VeraSun Energy Corp. gegen das Börsengesetz verstoßen haben, indem Sie es im Zeitraum vom 12. März 2008 bis zum 16. September 2008 versäumten, den wahren finanziellen Zustand, den Geschäftsbetrieb und die Aussichten der VeraSun Energy Corp. belastende Informationen weiterzuleiten. Am 16. September 2008 gab die VeraSun Energy Corp bekannt, dass sie eine Emission von 20 Millionen Aktien ihres Stammkapitals eingeleitet haben, um Geld für "generelle unternehmerische Zwecke" aufzubringen. Der wahre Grund für die Emission war allerdings eine Kapitalerhöhung, um das Unternehmen von den desaströsen Auswirkungen der Verluste zu schützen, die das Unternehmen infolge spekulativen Handels und risikoreichen Wetten bei Getreidepreisen erlitten hat, so die Klage. Als Reaktion auf die Meldung vom 16. September fiel der Aktienkurs von VeraSun Energy Corp. um 3,81 US-$ pro Aktie, also um 70% mit einem Schlusskurs von 5,22 US-$ pro Aktie vor der Bekanntgabe auf einen Schlusskurs von 1,41 US-$ pro Aktie am 17. September 2008 aufgrund eines extrem großen Handelsvolumen. Am 31. Oktober 2008 reichte VeraSun Energy einen Insolvenzantrag ein.

Die VeraSun Energy Corporation, ansässig in Sioux Fall, SD, ist ein Ethanolproduzent in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen setzt seinen Fokus auf den Verkauf von Ethanol und seinen Nebenprodukten. VEC besitzt und betreibt fünf Einrichtungen zur Ethanolproduktion in den Vereinigten Staaten, mit einer damit verbundenen Produktion von 560 Millionen Gallonen pro Jahr (MMGY).

Die in Amerika mögliche "class action" ist zwar in Deutschland kaum bekannt, gewinnt allerdings immer mehr an tatsächlicher Bedeutung. Führt ein Kläger den Rechtsstreit sowohl in eigenem Namen als auch stellvertretend für andere Personen, die in gleicher Weise wie er durch Handlungen der beklagten Partei ein Schaden erlitten haben, entfaltet der Prozess auch für Personen Rechtswirkungen, die sich der Klage nicht angeschlossen oder nicht einmal Kenntnis von ihr haben. Damit ist ein entscheidender Vorteil der US-Sammelklage, dass die betroffenen Anleger nicht selbst als Kläger auftreten müssen, um in den Genuss etwaiger Schadensersatzzahlungen zu gelangen. Wird ein Vergleich geschlossen oder ein Urteil verkündet, so haben auch die bis dahin nicht aktiven Anleger die Möglichkeit, hiervon zu profitieren. Sie müssen lediglich ihre Ansprüche ähnlich wie im deutschen Insolvenzrecht anmelden.

"Class action" im Kapitalmarktrecht sind möglich, wenn die Beklagten durch US-Aktienrechte verstoßen haben und den Anlegern dadurch Schäden entstanden sind. Dabei sind gerade Fondsgesellschaft in der USA zur Sorgfalt angehalten, um eine Klagefrist bei einer "class action" bzw. die relativ kurze Frist zur Anspruchsanmeldung nicht zu versäumen. Für die deutschen Anleger besteht regelmässig die Schwierigkeit, von derartigen Sammelverfahren oder von deren Ausgang Kenntnis zu erlangen, der Anleger also gehalten ist, sich die entsprechenden Informationen selbst zu beschaffen. So sind in den USA bereits erste Sammelklagen gegen institutionelle Anleger erhoben worden, die es versäumt hatten, die Schadensersatzansprüche für Sammelklageverfahren anzumelden.

Um dieses Risiko zu minimieren, beauftragen Investmentgesellschaften zunehmend "Claims-Manager", also professionelle Dienstleister, die im Wege des sog. "Legal Portfolio Monitoring" sämtliche anhängige Aktionärssammelklagen systematisch beobachten und auswerten.

Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler bietet institutionellen Anlegern ein "Legal Portfolio Monitoring an. "Ziel ist", so der Augsburger Rechtsanwalt Oliver Thieler, LLM, "die Fälle zu identifizieren, in denen man aktiv werden und Vergleichszahlungen anfordern kann". Die passive Teilnahme ist somit für jeden institutionellen Anleger mit geringem Aufwand zu bewerkstelligen.

Wichtig ist die zu wahrende Anmeldefrist. Wenn Stammaktien dieses Unternehmens im Zeitraum 12.03.2008 bis 16.09.2008 erworben wurden, haben Anleger unterschiedliche Handlungsalternativen, bei denen jeweils streng formelle und kurze Meldefristen laufen. Hier läuft die Frist am 11.01.2010 ab.

"Über 70% der Anleger verpassen diese wichtige Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen im Rahmen der Vergleiche", so RA Oliver Thieler, welcher es aufgrund der Vermögensbetreuungspflicht für jede Kapitalanlagegesellschaft als eine Verpflichtung ansieht, ein Portfolio Monitoring durchzuführen, sind in den USA bereits erste Sammelklagen gegen institutionelle Anleger erhoben worden, die es versäumt hatten, ihre Schadensersatzansprüche rechzeitig zum Sammelklageverfahren anzumelden.


Weitere Informationen hierzu erteilen die Rechtsanwälte aus der Rechtsanwaltsgesellschaft Thieler, RA Stefan Seitz aus Augsburg, und RAin Bettina Wittmann aus Passau, beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, sowie RA Prof. Dr. Wolfgang Böh, Fachanwalt für Steuerrecht aus München.

Die Kanzleien sind seit Jahrzehnten im Schwerpunkt des Kapitalanlagerechts tätig. In den Standorten München, Augsburg, Weilheim und Passau finden Anleger kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten.

Weitere Informationen unter Prof.Dr.Thieler-Wittmann@t-online.de, augsburg@rechtsanwalt-thieler.de, boeh@rechtsanwalt-thieler.de!



Angaben zum Autor:

Prof. Dr. Thieler & Wittmann
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartnerin: RAin Bettina Wittmann
Kainzenweg 1, 94036 Passau
Tel: 0851-988400, Fax: 0851-9884029
E-Mail: Prof.Dr.Thieler-Wittmann@t-online.de


Prof. Dr. Thieler, Prof. Huber, Heike, Thieler
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: RA Prof. Dr. Wolfgang Böh
Wolfratshauser Str. 80, 81379 München
Tel: 089-72308750, Fax: 089-597467

Prof. Dr. Thieler, Prof. Huber, Heike, Thieler
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Ansprechpartner: Stefan Seitz
Am Perlachberg 3, 86150 Augsburg
Tel: 0821-34999100, Fax: 0821-34999101


Die Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler & Wittmann GmbH ist eine auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei ist das Bankenrecht. Ein weiterer besonderer Schwerpunkt liegt in der Bearbeitung von Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform der GbR und KG.
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